André Welke André Welke

KBV Rahmenvereinbarung: Änderungen in der Praxis.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will mit einzelnen Anbietern von Praxisverwaltungssystemen Rahmenvereinbarungen schließen, denen die Landes KV´en für Ihre Mitglieder beitreten können. Die Idee dahinter sind einheitliche Standards in der Vertragsgestaltung. Erste Vertragsentwürfe wurden zur öffentlichen Kommentierung gestellt. Eine finale Fassung existiert noch nicht.

Welches sind die Hintergründe der KBV Rahmenvereinbarungen mit PVS Anbietern?

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde Ende 2022 ein Gesetz beschlossen, welches u.a. dazu dienen soll, die “digitale medizinische Versorgung” in Deutschland zu verbessern. So sind die “diskriminierungsfreie Einbindung zugelassener TI-Komponenten” wie E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePA) sowie die “Nutzbarkeit Medizinischer Informationsobjekte MIO´s” als Ziel genannt. 

Der § 332 SGB V wurde dazu um zwei Buchstaben erweitert, die beide Regelungen in diesem Zusammenhang umfassen. So müssen PVS Anbieter laut Buchstabe a seit Ende 2023 sicherstellen, dass sie zugelassene TI-Komponenten einbinden und Schnittstellen anbinden, die für TI-Anwendungen vorgeschrieben werden ohne das Nutzern der Systeme - also Praxenbetreibern - in diesem Zusammenhang zusätzliche Kosten entstehen. Mit Buchstabe b ist es der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV gesetzlich möglich, diesbezüglich Rahmenvereinbarungen mit Anbietern von Praxisverwaltungssystemen zu schließen. Die Rahmenvereinbarungen können dabei Leistungspflichten konkretisieren und Vertragsstrafen, Preise sowie Kündigungsfristen etc. umfassen.  

Wie soll sich die Rahmenvereinbarung auswirken?

Mitglieder eines Verbandes, der Verträge mit Anbietern vereinbart hat, können diesen beitreten. Es soll also jede Praxis, die kassenärztliche Leistungen anbietet, ein Praxisverwaltungssystem zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung beziehen können. Vorbild in diesem Zusammenhang sind Rahmenvereinbarungen wie sie z.B. der GKV Spitzenverband mit den Verbänden der pharmazeutischen Unternehmer abschließt oder auch Apotheken-Landesverbände mit örtlichen Krankenkassen über die Vergütung pharmazeutischer Leistungen. 

Ab wann können Praxenbetreiber Systeme zu Vertragsbedingungen der KBV beziehen? 

Die KBV hat im Dezember 2023 auf ihrer Website einen ersten Entwurf einer entsprechenden Rahmenvereinbarung zur Kommentierung veröffentlicht. Bis zum 05.01.2024 sind dabei über 100 Kommentare von Systemanbietern, dem BvitG und einzelnen Praxenbetreibern eingegangen. 

Mit einer unterschriftsreifen Fassung, die mit einzelnen Anbietern geschlossen werden kann, ist nicht vor Ende 2024 zu rechnen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass mit dem Inkrafttreten zweier neuer Gesetze (dem DigiG und dem GdNG) im Frühjahr 2024 weitere Verpflichtungen auf Systemanbieter, aber auch auf die KBV zukommen. So ist z.B. der Auf- bzw. der Ausbau eines KBV-Terminservice bis Ende Juni 2024 im DigiG vorgeschrieben. Bis dessen Umsetzung erfolgt und diesbezügliche Schnittstellen soweit definiert sind, dass deren Integration in die Systeme Gegenstand der Rahmenvereinbarung werden kann, wird vorhersehbar noch Zeit vergehen. Wer also sein System zu Konditionen beziehen will die zwischen der KBV und Anbietern vereinbart wurden, muss sich noch gedulden.   

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André Welke André Welke

Vorschriften des DigiG zum KBV-Terminservice

Durch das im Frühjahr 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) wird sich der Leistungsumfang des KBV Terminservice erweitern. Schnittstellen zu Praxisverwaltungssystemen werden verpflichtend.

Der Terminservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ermöglicht Patientinnen und Patienten schon jetzt einen Termin zu vereinbaren. Für die Terminvermittlung melden die Ärztinnen und Ärzte, sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bisher ihre freien Termine der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Durch das im Frühjahr 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) wird sich der Leistungsumfang erweitern und Schnittstellen zu Praxisverwaltungssystemen verpflichtend.

Was ist der KBV Terminservice bisher?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betreibt das Online-Portal, die App und den telefonischen Service 116 117. Dafür können Praxisbetreiber bei ihrer kassenärztlichen Vereinigung freie Termine melden oder Online selbstständig über eine Maske einstellen.

Der Betrieb von 116 117 basiert auf der Verpflichtung zur Sicherstellung der Versorgungsleistungen nach § 75 SGB V durch die kassenärztlichen Vereinigungen.

Was ändert das DigiG am KBV Terminservice?

Mit dem Inkrafttreten des DigiG wird der Umfang der bereit zu stellenden Services deutlich erweitert. So soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung bis zum 30. Juni 2024 ein "elektronisches System” einrichten, das eine Schnittstelle zu allen PVS Systemen bereitstellt, so wie das aktuell private Anbieter am Markt bereits tun. Darüber hinaus soll das elektronische System dann auch Termine für telemedizinische Leistungen vermitteln können und ab dem Folgejahr auch direkt telemedizinische Behandlungstermine verfügbar machen. 

Die telemedizinischen Leistungen werden dann Videosprechstunde, telemedizinische Konsile einschließlich radiologischer Befundungsbeurteilungen und Videofallkonferenzen umfassen. Die Funktionalitäten werden also weit umfangreicher als bisher.  

Was bedeutet das für die Praxisverwaltung?

Im Idealfall wird alles leichter, wenn die Praxisverwaltung unmittelbar freie Termine an den Terminservicestelle übermitteln kann, entfällt die doppelte Kalenderführung. Zudem können dann auch Konsilgespräche und Videosprechstunden über das PVS angesteuert werden. Wichtig ist allerdings, dass das genutzte Praxisverwaltungssystem auch von der KBV bzw. dem Zentrum für Interoperabilität zertifiziert ist. 

Der Wortlaut zu Änderungen durch das DigiG unten.

Der Terminservice im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG)

74. § 370a wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 75 Absatz 1a Satz 16 betreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Vermittlung von Behandlungsterminen bei einem Leistungserbringer nach § 95 Absatz 1 Satz 1 einschließlich von Terminen über telemedizinische Leistungen an Versicherte und zur Unterstützung der Versorgung der Versicherten mit telemedizinischen Leistungen ein elektronisches System.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung errichtet das elektronische System nach Satz 1 bis zum 30. Juni 2024 für die Vermittlung von Terminen über telemedizinische Leistungen und bis zum 30. Juni 2025 für Behandlungstermine.

Die in Satz 1 genannten telemedizinischen Leistungen umfassen insbesondere Videosprechstunden, telemedizinische Konsilien einschließlich der radiologischen Befundbeurteilung, telemedizinisches Monitoring, Videofallkonferenzen, Zweitmeinungen nach § 27b und telemedizinische Funktionskontrollen.

Das elektronische System muss mit den von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 Absatz 1a Satz 17 bereitgestellten digitalen Angeboten kompatibel sein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen übermitteln der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hierzu die nach § 75 Absatz 1a Satz 20 und 21 gemeldeten Termine.

b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

(1a) Das elektronische System nach Absatz 1 Satz 1 hat insbesondere folgende Funktionen:

1. Vermittlung von Terminen einschließlich Videosprechstunden und weiteren telemedizinischen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung,

2. Unterstützung der sicheren digitalen Identitäten nach § 291 Absatz 8 Satz 1, sobald diese zur Verfügung stehen,

3. Unterstützung der sicheren Übermittlungsverfahren nach § 311 Absatz 6,

4. Übermittlung von Hinweisen auf den Speicherort behandlungsrelevanter Daten in in der elektronischen Patientenakte oder in das Verzeichnis nach § 139e Absatz 1 aufgenommenen digitalen Gesundheitsanwendungen,

5. Bereitstellung einer Schnittstelle für die Integration der Funktionalitäten nach den Nummern 1 bis 4 in informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen Versorgung.“


c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort „Portal“ durch die Wörter „elektronischen System“ ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter „in das Interoperabilitätsverzeichnis nach § 385“ durch die Wörter „auf die Plattform nach § 385 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5“ ersetzt.

d) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Portal“ durch die Wörter „elektronischen System“ ersetzt.

e) In Absatz 4 Satz 1 und 3 wird jeweils das Wort „Portal“ durch die Wörter „elektronischen System“ ersetzt.

f) Die folgenden Absätze 5 und 6 werden angefügt:
„(5) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die erforderlichen technischen Festlegungen zu treffen, damit nach § 75 Absatz 1a zu vermittelnde Termine von den Vertragsärzten unter Verwendung von informationstechnischen Systemen in der vertragsärztlichen Versorgung an die Terminservicestellen übermittelt werden können.

Die Festlegungen sind auf der Plattform nach § 385 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 zu veröffentlichen.

(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere zu regeln
1. den Anforderungen an das elektronische System nach Absatz 1 Satz 1, zu den Funktionalitäten nach Absatz 1a sowie zu der Interoperabilität mit den von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 Absatz 1a Satz 17 bereitgestellten digitalen Angeboten, Drucksache 4/24 – 47 –

2. der Nutzung von in dem elektronischen System bereitgestellten Informationen durch Dritte nach Absatz 2 Satz 1 und 3 und

3. den Inhalten der Verfahrensordnung nach Absatz 3 Satz 1 sowie zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können auch weitere Funktionalitäten des elektronischen Systems festgelegt werden.“

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TI-Messenger: Revolution der Kommunikation im Gesundheitswesen

Wir geben Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand des TI-Messengers und Kosymas Rolle bei der Entwicklung dieser innovativen Technologie

Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen voran – auch im Gesundheitswesen. Die Telematikinfrastruktur 2.0 wird in den kommenden Jahren grundlegende Veränderungen mit sich bringen. Ein zentrales Element ist der TI-Messenger, der die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Patienten revolutionieren soll. Ziel ist es, einen sicheren und zuverlässigen Datenaustausch zu ermöglichen.

Wir geben Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand des TI-Messengers und Kosymas Rolle bei der Entwicklung dieser innovativen Technologie.

Kosyma und der TI-Messenger: Eine Partnerschaft für sichere Kommunikation

Grundlegend ist die TI-Messenger-Technologie eine Idee der Gematik, der Normierungsbehörde für Technologie im deutschen Gesundheitswesen. Wir bei Kosyma arbeiten an einem eigenen TI-Messenger. Unser Ziel ist es, dass Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Patienten Informationen sicher und reibungslos austauschen können. Dazu soll der Messenger in drei Stufen eingeführt und weiterentwickelt werden:

  • Stufe 1: anbieter- und sektorenübergreifende Kommunikation zwischen Leistungserbringern

  • Stufe 2: Kommunikation mit Krankenkassen und GKV-Versicherten

  • Stufe 3: Einführung von Videochats und VoIP

Kosymas Messenger ist noch nicht einsatzbereit, da die Spezifikationen durch die Gematik noch nicht vollständig sind. Wir arbeiten trotzdem schon an der Software und passen sie schrittweise an alle neuen Gegebenheiten an.

Welche TI-Messenger-Funktionen Sie erwarten können

Mit der Verwendung des offenen Matrix-Protokolls gewährleistet Kosymas TI-Messenger ein hohes Maß an Interoperabilität, Sicherheit und Flexibilität. Für die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen bedeutet dies bessere Zusammenarbeit und einen effizienteren Informationsaustausch.

Die Hauptfunktionen des TI-Messenger sind:

  • sichere, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation

  • Interoperabilität zwischen verschiedenen Anbietern und Sektoren

  • einfache Nutzung auf Smartphones, Tablets und Desktop-PCs

  • Integration in bestehende Praxissoftware und Kommunikationssysteme

Kosyma stellt dabei sicher, dass der Messenger den hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entspricht. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Transportverschlüsselung mittels TLS sorgen für einen sicheren Austausch von medizinischen Daten und schützen die Privatsphäre der Nutzer.

Roadmap für die Einführung des TI-Messengers

In den nächsten Jahren wird der TI-Messenger schrittweise eingeführt und um neue Funktionen erweitert. Dieser Prozess wird voraussichtlich die folgenden Schritte beinhalten:

  1. Finalisierung der Spezifikationen durch die Gematik (wahrscheinlich 2023)

  2. Fertigstellung der TI-Messenger-Lösungen durch Unternehmen wie Kosyma basierend auf diesen Spezifikationen

  3. Zertifizierung der Lösungen hinsichtlich Sicherheits- und Datenschutzanforderungen

  4. Markteinführung der TI-Messenger und Integration in bestehende Praxissoftware und Kommunikationssysteme

  5. Schulung von Leistungserbringern und Patienten

  6. Kontinuierliche Weiterentwicklung und Ausbau der TI-Messenger-Funktionen

Der Erfolg der Telematikinfrastruktur 2.0 und des TI-Messengers hängen von der Akzeptanz und Nutzung durch die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen ab. Um dies zu fördern, arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Lösung an die Bedürfnisse der Nutzer anzupassen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Die Entwicklung des TI-Messengers zeigt unser Engagement für die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Bereitstellung von sicheren, effizienten und benutzerfreundlichen Lösungen für alle Beteiligten. Mit seiner Einführung wird das deutsche Gesundheitswesen einen großen Schritt in Richtung einer vernetzten und zukunftsweisenden Versorgungslandschaft machen.

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Matrix-Server: Sicherheitsgarant im TI-Messenger

Warum Matrix-Server die ideale Wahl für den TI-Messenger sind und wie Nutzer dazu beitragen, Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen zu gewährleisten.

Es beginnt alles mit einer Idee. Vielleicht willst du ein Unternehmen gründen. Vielleicht möchtest du ein Hobby in etwas Größeres verwaSichere und zuverlässige digitale Kommunikation ist im Gesundheitswesen essenziell. Der TI-Messenger basiert auf Matrix-Servern, welche genau das bieten.

Erfahren Sie, warum Matrix-Server die ideale Wahl für den TI-Messenger sind und wie sie dazu beitragen, Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen zu gewährleisten.

Matrix – Interoperabilität, Dezentralisierung und Echtzeitkommunikation

Matrix ist ein seit 2014 entwickelter offener Standard für interoperable, dezentrale Kommunikation in Echtzeit über das Internet. Er ermöglicht die einfache Integration mit anderen Kommunikationssystemen und bietet gleichzeitig eine sichere und zuverlässige Plattform für den Austausch von Informationen. Die offene Natur von Matrix fördert zudem die Zusammenarbeit und Innovation im Bereich der digitalen Kommunikation und erfüllt die modernen Ansprüche besser als traditionelle Medien wie E-Mail, Fax, Briefe oder Telefonate.

Kein zentraler Ausfallpunkt dank dezentraler Struktur

Die dezentrale Architektur von Matrix-Servern reduziert das Risiko von Cyberangriffen und Datenverlusten, da es keinen zentralen Angriffspunkt gibt. Jeder Nutzer ist über einen individuellen Homeserver verbunden, der die Daten und Kommunikation des Nutzers speichert und verwaltet. Diese Dezentralisierung sorgt ferner dafür, dass das System auch bei Ausfall einzelner Server weiterhin funktioniert.

Vorteile durch Flexibilität

Die Verwendung des Matrix-Protokolls im TI-Messenger ermöglicht es Nutzern, Softwareanbieter frei und ohne Nachteile zu wählen. Dies demokratisiert die Kommunikationslandschaft. So müssen Anbieter wie Kosyma kontinuierlich ihre Lösungen verbessern und auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Überdies können verschiedene TI-Messenger-Dienste miteinander kommunizieren, ähnlich wie bei E-Mail- oder Telefonanbietern.

Sicherheit durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Matrix bietet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um sensible Patientendaten und vertrauliche Informationen der TI-Messenger-Nutzer zu schützen. So können nur die beteiligten Kommunikationspartner die Nachrichten lesen. Der Homeserver hat hingegen keine Kenntnis vom Inhalt der Nachrichten.

Entwicklung und Vorteile des TI-Messengers von Kosyma

Wir bei Kosyma haben uns der Entwicklung eines sicheren und effizienten TI-Messengers verschrieben, der die zukunftsweisende Kommunikationstechnik von Krankenhäusern, Ärzten, Therapeuten und Pflegern unterstützt. In Zusammenarbeit mit Gematik und unter Berücksichtigung von dessen Spezifikationen arbeitet Kosyma kontinuierlich an der Verbesserung des TI-Messengers. Dabei setzen wir auf eine agile Entwicklungsstrategie, um auf neue Anforderungen und technologische Entwicklungen schnell reagieren zu können.

Matrix-Server machen einen TI-Messenger zu einer sicheren und zuverlässigen Kommunikationslösung im Gesundheitswesen mit folgenden Vorteilen:

  • Interoperabilität: Problemlose Interaktion mit anderen Kommunikationsplattformen und -systemen ermöglicht eine verbesserte Zusammenarbeit und einen besseren Informationsaustausch.

  • Dezentralisierung: Die Verteilung von Daten und Kommunikationen auf individuelle Homeserver erhöht die Sicherheit und verringert das Risiko von Ausfällen und Datenverlusten.

  • Open-Source-Technologie: Der Quellcode ist offen, was es jedem ermöglicht, die Funktionsweise der Technologie einzusehen. Kommunikation ist nicht auf bestimmte Anbieter begrenzt, sondern jeder kann sich einen Server installieren.

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Vertrauliche Informationen und sensible Patientendaten bleiben geschützt durch eine starke Verschlüsselung, bei der nur Sender und Empfänger Zugriff auf die Daten erlangen können.

  • Skalierbarkeit und Anpassungsfähigkeit: Matrix-Server lassen sich aufgrund der offenen Technologie an spezifische Bedürfnisse des Gesundheitswesens anpassen und erweitern.ndeln. Oder vielleicht hast du ein kreatives Projekt, das du mit der Welt teilen möchtest. Was auch immer es ist – die Art und Weise, wie du deine Geschichte online vermittelst, kann einen gewaltigen Unterschied ausmachen.

Mach dir keine Gedanken darüber, professionell zu klingen. Klinge einfach wie du selbst. Es gibt über 1,5 Milliarden Websites da draußen, doch es ist deine Geschichte, die diese von allen anderen unterscheiden wird. Wenn du deinen Text laut vorliest und in deinem Kopf nicht deine eigene Stimme hörst, ist das ein gutes Zeichen dafür, dass du noch Arbeit vor dir hast.

Sei klar, sei selbstbewusst und denk nicht zu viel nach. Das Schöne an deiner Geschichte ist, dass sie sich immer weiter entwickeln wird – und deine Website mit ihr. Dein Ziel sollte darin bestehen, dass sie sich im Hier und Jetzt richtig anfühlt. Alles Weitere kommt von selbst. Das tut es immer.

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Allgemeines, Regulatorisches André Welke Allgemeines, Regulatorisches André Welke

Worum es uns geht

In den vergangenen Jahren ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen in den Vordergrund gerückt. Einwandfreie digitale Prozesse und eine ausgezeichnete Vernetzung im medizinischen Bereich sollen Gesundheitsdienstleistern und Patienten den Alltag erleichtern.

Bei Kosyma sind wir uns der Bedeutung von Innovation und Fortschritt bewusst. Wir arbeiten aktiv daran, diese beiden Aspekte im Gesundheitswesen voranzutreiben..

In den vergangenen Jahren ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen in den Vordergrund gerückt. Einwandfreie digitale Prozesse und eine ausgezeichnete Vernetzung im medizinischen Bereich sollen Gesundheitsdienstleistern und Patienten den Alltag erleichtern.

Bei Kosyma sind wir uns der Bedeutung von Innovation und Fortschritt bewusst. Wir arbeiten aktiv daran, diese beiden Aspekte im Gesundheitswesen voranzutreiben.

Digitaler Vernetzung im Gesundheitswesen ist der Schlüssel zum Erfolg

Gematik hat es sich zum Ziel gesetzt, die aktuelle Infrastruktur der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen zu verbessern, um den heutigen technischen Standards gerecht zu werden. Seit der Einführung des E-Health-Gesetzes im Jahr 2015 sind Ärzte und andere medizinische Dienstleister dazu verpflichtet, Patientenakten und weitere Informationen in Online-Datenbanken einzuspeisen.

Ein unentbehrlicher Bestandteil ist hierbei die Telematikinfrastruktur (TI): Sämtliche wichtige Informationen von Patienten können fachbereichsübergreifend von allen Ärzten, Praxen, Krankenhäusern und anderen Akteuren im Gesundheitswesen ausgelesen werden. Mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte kommen Ärzte an die Informationen in der Patientenakte. Eine echte Kommunikation ist dies jedoch noch nicht. Diese soll mit der TI 2.0 erreicht werden. Ihr Ziel ist es, digitale Kommunikation in Echtzeit zu ermöglichen – ähnlich wie bei der Nutzung von WhatsApp oder anderen Instant-Messengern.

Diese Neuerungen hält TI 2.0 bereit

Die ursprüngliche TI, für deren Nutzung spezielle Hardware, unter anderem Konnektoren und Chipkarten notwendig sind, soll schon bald der Vergangenheit angehören. Daran arbeiten die Entwickler bereits. Die TI 2.0 soll zuverlässiger, nutzerfreundlicher und rundum besser werden als die alte Version. Unter anderem stehen die folgenden Neuerungen auf dem Plan:

  • Zugang über Internetschnittstelle ohne spezielle Hardware

  • Mobile Nutzung über Apps

  • Kommunikation in Echtzeit

  • Unkompliziertere Identifikation über eID-Systeme

  • Gewährleistung der Datensicherheit

All dies soll dafür sorgen, dass die Versorgung von Patienten und Abläufe im Gesundheitswesen weiter verbessert werden.

TI-Messenger für Kommunikation in Echtzeit

Im Rahmen der TI 2.0 plant die Gematik außerdem Standards für die Einführung von Instant-TI-Messengern. Sobald die genauen Spezifikationen finalisiert sind, können die ersten TI-Messenger auf den Markt kommen.

Auch Kosyma arbeitet an der Entwicklung eines eigenen TI-Messengers, der Menschen im Gesundheitswesen unterstützen soll. Der Fokus liegt hierbei primär auf Therapeuten und deren Patienten. Grundlage für den Kommunikationsdienst ist unsere enge Zusammenarbeit mit Marktführern im Bereich von Praxissoftware für Therapeuten und andere Fachärzte.

Die Zukunft des Gesundheitswesens

Digitale Vernetzung und Kommunikation in Echtzeit ist in vielen Bereichen schon lange möglich – und hoffentlich auch bald im Gesundheitssektor. Die Verwirklichung der TI 2.0 inklusive TI-Messenger ist der erste Schritt in diese Richtung.

Darüber hinaus gibt es allerdings noch weitere spannende Themen: Wir glauben, dass die Gesundheitsbranche in naher Zukunft noch mehr neue Trends und Technologien erleben wird, die wir mit Spannung verfolgen.

Bei Kosyma möchten wir nicht nur aktiv an der Gestaltung der Zukunft der Gesundheitsbranche mitwirken, sondern zudem aktuelle Informationen, interessante News und ein breites Netzwerk aus Experten anbieten, die mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung bereitstehen.

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